Oftmals ist die Container-Abstellung auf einem Privatgrundstück nicht möglich. Um sicherzustellen, dass unser Fahrzeug auch über ausreichend Platz verfügt, um den Container auf die dafür vorgesehene Stellfläche innerhalb des öffentlichen Straßenlandes abstellen zu können, empfiehlt sich die Einrichtung einer Halteverbotszone für das ordnungsgemäße Abstellen des Containers. In Verbindung mit der Containergestellung unterstützt unser Team auch bei der Beantragung sowie Errichtung der Halteverbotszone.
Mit unserem Angebot können Sie sorgenfrei Ihren privaten Arbeitsplatz schaffen. Damit vermeiden Sie Ärger, wie das Abschleppen von Fahrzeugen oder der Besetzung der Stellfläche durch Fremde. Ebenfalls wird so das ordnungsgemäße Aufstellen der Container gewährleistet und eine mögliche Leerfahrt ausgeschlossen.
Beachten Sie bitte auch, dass das Abstellen von Containern in regulären Halte- und Parkverbotszonen untersagt ist.
Zwingend erforderlich ist:
- Die Aufstellung muss genehmigt sein.
- Alle Fristen und Vorschriften müssen bei der Aufstellung eingehalten werden.
- Die aufgestellten Verkehrszeichen entsprechen in Beschaffenheit, Aufstellart und Aufstellort der StVO.