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DIE AUSGEWIESENEN PREISE SIND NETTOPREISE UND VERSTEHEN SICH ZUZÜGLICH DER GESETZLICHEN MEHRWERTSTEUER.
HINWEIS

Eine Annahme von belastetem Material bis Z2 ist möglich, erfolgt aber nur nach Absprache und
mit Analyse. Generell muss eine Analytik ab 30 m³ vorgelegt werden. Auf Grund unserer begrenzten Platzkapazitäten auf den innerstädtischen Annahmestellen behalten wir uns jederzeit einen Annahmestop bei der Materialanlieferung vor.

Bauvorhaben und mengenmäßige Sonderpreise nur nach Absprache. Der Anlieferer verpflichtet sich keine kontaminierten Materialien zu liefern. Lehm und bindige Böden dürfen bei Anlieferung nur nach Absprache enthalten sein, andernfalls erfolgt eine Nachberechnung zu Lasten des Kunden.

BITTE BEACHTEN

Zur Errichtung eines Kundenkontos bitten wir Sie, uns Ihren Firmenbriefbogen sowie eine Kopie
des Handelsregisterauszuges/Gewerbeanmeldung zu übermitteln.

Nach Prüfung der Unterlagen behalten wir uns das Recht vor, nach Art und Umfang der Leistungen
Vorauszahlung zu verlangen. Grundsätzlich gilt für Neukunden Barzahlung in den ersten drei Monaten.

Bei der Anlieferung bzw. Abholung von Mindermengen (im Warenwert unter 40,00 € je Verwiegung) wird ein Pauschalbetrag von 40,00 € brutto erhoben.

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